Auszug aus Beitragsordnung
gemäß § 13 der Satzung des Golfpark Neustadt/Harz e.V.
- Ordentliche Mitglieder Beitrag – 650,00 €
- Jugend- und Juniorenmitglieder Beitrag – 120,00 €
- Zweitmitglieder Beitrag – 250,00 €
- Fernmitglieder Beitrag – 250,00 €
- passive Mitglieder Beitrag – 250,00 €
- Fördermitglieder Beitrag – 250,00 € oder mehr
- Durchlaufende Beiträge Verbandsabgaben für Mitglieder ab dem 21. Lebensjahr
- an den DGV (20,00 €)
- an den GVST (15,00 €)
- an den LSB und KSB (8,00 €) – gesamt 43,00 € je Mitglied und Jahr
- Ausnahmeregelungen
Der Vorstand ist berechtigt, auf schriftlichen Antrag, im Härtefall Ausnahmeregelungen zu vereinbaren. Die Beiträge der Mitglieder die vor dem 01.01.2024 in den Golfpark Neustadt e.V. eingetreten sind, bleiben von diesem Beschluss unberührt. - Fälligkeit der Beiträge
Die obengenannten Beiträge aus 1. bis 8. werden ausschließlich durch SEPA Lastschriftverfahren eingezogen.
Sie sind zum 20.3. eines jeden Jahres fällig.
Neustadt, 11.04.2024
(beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 11.04.2024)
